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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: März 2025

A. Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsabschluss

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage für alle Leistungen der FLH GmbH. Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage dieser Bedingungen ausgeführt. Mit Auftragserteilung werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Auftraggeber als allein maßgeblich anerkannt. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die FLH GmbH stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.

(2) Die Angebote der FLH GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen des Auftraggebers bedürfen zur Rechtswirksamkeit entweder eines schriftlich oder in Textform erteilten Auftrags oder einer Bestätigung der FLH GmbH (Auftragsbestätigung), die ebenfalls schriftlich oder in Textform (z.B. per E-Mail) erfolgen kann. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

(3) Zeichnungen, Abbildungen, Fotos, Konzepte, Briefings, technische oder sonstige Leistungsvorgaben des Auftraggebers sind für die FLH GmbH nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich oder in Textform vereinbart wird.

(4) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen i.S.d. § 14 BGB sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten auch für alle künftigen Leistungen an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

§ 2 Beauftragung Dritter

Die FLH GmbH ist berechtigt, für die Erfüllung der vereinbarten Leistungen Dritte als (Sub-) Auftragnehmer einzusetzen.

§ 3 Ablehnung eines Auftrages

Die FLH GmbH ist berechtigt, die Annahme oder die Ausführung von Aufträgen abzulehnen, wenn deren Inhalt oder Form gegen gesetzliche oder behördliche Vorschriften verstößt oder der FLH GmbH aus sonstigen Gründen nicht zumutbar ist.

§ 4 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit FLH GmbH die vertraglich vereinbarten Leistungen durchführen kann. Insbesondere wird er alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen erteilen und Unterlagen zur Verfügung stellen.

(2) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nach Abs. 1 trotz Fristsetzung nicht rechtzeitig nach, ist FLH GmbH berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Leistungen insoweit nach eigenem Ermessen zu gestalten. Falls FLH GmbH dadurch Mehraufwendungen entstehen, werden diese dem Auftraggeber berechnet.

(3) Erweist sich die Leistungserbringung der FLH GmbH aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers als nicht möglich oder nur unter unverhältnismäßigem Aufwand als möglich, ist die FLH GmbH berechtigt, nach Ablauf der Fristsetzung gemäß § 4 Abs.2 den Vertrag außerordentlich zu kündigen. In diesem Fall treten die Folgen des § 13 Abs.5 ein.

§ 5 Leistungen der FLH

Die FLH GmbH unterstützt den Auftraggeber bei allen Marketingaktivitäten in den Bereichen Print und Online. Abhängig von der Erteilung des jeweiligen Einzelauftrags erbringt die FLH GmbH insbesondere die folgenden Leistungspakete, wobei sich der jeweilige Leistungsumfang aus dem vom Auftraggeber beauftragten Einzelauftrag nebst Produktdatenblatt ergibt:

(1) Entwicklung und Design von Wordpress-Websites: Der Umfang der Leistungen ist abhängig vom jeweils beauftragten Web-Paket (BASIC, SMART oder BUSINESS) und beinhaltet die Entwicklung und Gestaltung der jeweiligen Websites (Text, Grafik, Bilder, Videos und sonstige Inhalte), deren gestalterische und technische Optimierung („Responsive“-Design) sowie weitere begleitende Dienstleistungen wie die Beschaffung von Domainnamen, die Erstellung von E-Mail-Adressen, E-Mail-Dienste, das Hosting der Websites, suchmaschinenfreundliche Anpassungen und Content-Pflege nach Bereitstellung der jeweiligen Website.

(2) Social-Media-Pakete:

(a) Social Media Zugang/Lizenz: Die Leistung beinhaltet die Einrichtung und Optimierung von Social Media Accounts, die einführende Beratungs- und Schulungsleistung sowie den Zugang und die Lizenz zur Nutzung der FLH Service App und der entsprechenden Medienbibliothek. Sie umfasst ferner die Einrichtung des Zugangs zur FLH Social Media App.

(b) Social Media Service: Der Service beinhaltet die regelmäßige Erstellung und Pflege von Content sowie weitere bestimmte Marketingleistungen.

(3) Regio-Listing: Das Leistungspaket Regio-Listing beinhaltet die Recherche und Eintragung in geeignete Such- und Online-Verzeichnisse, darauf ausgerichtete suchmaschinenfreundliche Anpassungen sowie die laufende Content-Pflege.

(4) Erstellung von Werbe-Broschüren: Dieses Leistungspaket beinhaltet die Konzeption, das Design und die Erstellung von Print- und Online-Image- bzw. Werbebroschüren, die Betreuung der Druckvorbereitung und Abwicklung sowie die Erstellung und Pflege von Content.

(5) Vor-Ort-Aufnahmen von Fotografien, Videos und 3D-Produktionen: Abhängig vom Einzelauftrag werden Foto- und / oder Videoaufnahmen / 3D-Produktionen beim Auftraggeber erstellt und je nach Leistungsumfang in die Website des Auftraggebers eingebunden, in sozialen Netzwerken oder in anderen Kanälen im Internet veröffentlicht. Bei Fotoaufnahmen ist die Anzahl der Motive abhängig vom beauftragten Paket BASIC, SMART oder BUSINESS.

§ 6 Beanstandungen / Gewährleistung

(1) Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware / erhaltenen Leistung sowie der zur Korrektur übersandte Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich auf Mangelfreiheit und Vollständigkeit zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Freigabe- / Abnahmeerklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Freigabe- / Abnahmeerklärung anschließende Fertigstellung entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das Gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.

(2) Erkennbare Mängel sind innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware / Erhalt der Leistung in Textform gegenüber der FLH GmbH geltend zu machen. Andernfalls gilt die Ware bzw. Leistung als genehmigt.

(3) Wenn und soweit ein von der FLH GmbH zu vertretender Mangel vorliegt, ist die FLH GmbH nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet. Sofern die FLH GmbH Nachbesserung wählt, steht ihr dieses Recht zweimal zu. Wird die Nachbesserung durch die FLH GmbH endgültig verweigert oder schlägt sie nach dem zweiten Mal wiederum fehl oder wird sie für den Auftraggeber unzumutbar, stehen diesem die weitergehenden gesetzlichen Ansprüche zu. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei nur unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Leistung. Für Schadensersatzansprüche gelten die Regelungen unter § 11.

(4) Die Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen nach dieser Vorschrift beträgt zwölf (12) Monate ab Erhalt der Lieferung bzw. nach vollständiger Erbringung der von der Schlechtleistung betroffenen Leistung. Im Falle von Arglist oder Vorsatz oder bei Schadensersatzansprüchen gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Verjährung. Bei Werkleistungen beginnt die Frist mit Abnahme des Werkes.

§ 7 Preise, Zahlungsmodalitäten und Leasingmodell

(1) Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die vereinbarte Vergütung erfolgt entsprechend des vom Auftraggeber erteilten Einzelauftrags und den diesem zu Grunde liegenden Zahlungsmodalitäten, soweit nichts anderes vereinbart ist. FLH GmbH kann die Preise für sämtliche Angebote und Dienstleistungen jederzeit ändern. Die geänderten Preise gelten jeweils für sämtliche nach der Änderung bestellten Leistungen. Für die zuvor bestellten Leistungen gelten, soweit nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart wird, die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen und bekannt gegebenen Preise.

(2) Die Zahlungen erfolgen ausschließlich im Lastschriftverfahren. Die vereinbarte Vergütung wird wie folgt fällig und 2 Tage nach Fälligkeit vom Konto des Auftraggebers eingezogen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart:

(a) Bei Einmalzahlungen: Fälligkeit tritt mit (digitaler) Bereitstellung des Erstentwurfs bzw. im Fall einer Dienstleistung unmittelbar nach erbrachter Leistung ein.

(b) Bei monatlichen Zahlungen: Fälligkeit tritt jeweils zum 1. eines jeden Monats und erstmalig nach folgendem Ereignis ein: Im Fall der Buchung eines Website-Pakets, der Karriere Landingpage, des Online Shops oder einer Kampagne im Rahmen des FachkräfteFinders nach (digitaler) Bereitstellung des Erstentwurfs des beauftragten Produkts. Im Fall der Buchung eines Social Media Pakets nach Einrichtung und Zurverfügungstellung der jeweiligen Social-Media-Kanäle. Im Hinblick auf die Setup-Gebühr im Fall der Buchung des FachkräfteFinders mit Laufzeit nach Kickoff-Gespräch und Einrichtung des Werbekontos.

(c) Bei jährlichen Zahlungen: Fälligkeit tritt zum 1. desjenigen Monats ein, der auf die (digitale) Bereitstellung des Erstentwurfs des beauftragten Produkts erfolgt, welches mit den jährlichen Gebühren in Zusammenhang steht. In den Folgejahren werden die Gebühren zum 1. des jeweils entsprechenden Monats fällig.

(d) Bei Leasing: die monatliche Abrechnung erfolgt in der Regel über unseren Leasingpartner, die MMV Leasing GmbH, und unterliegt den Bedingungen der MMV Leasing GmbH. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Mitwirkung einer ggf. erforderlichen Legimitation der MMV Leasing GmbH gemäß deren Prozessen. Sollte der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht innerhalb von 2 Wochen nach Auftragserteilung nachkommen, so wird eine einmalige Anzahlung in Höhe von 10 % der Gesamtauftragssumme, der sich aus 36 Monatsraten zusammensetzt, zum jeweiligen Zeitpunkt gemäß §7 Abs. (2) b fällig. Die geleistete Anzahlung wird von der Gesamtauftragssumme abgezogen. Die monatlichen Raten werden entsprechend angepasst.

(3) Als Zeitpunkt der (digitalen) Bereitstellung des Erstentwurfs im Sinne des § 7 Abs.2 gilt der Zeitpunkt, zu welchem die Leistung gemäß § 10 Abs.1 zur Freigabe durch den Auftraggeber online gestellt wird. Die Fälligkeit der vereinbarten (Teil-) Zahlung berührt nicht das Recht des Auftraggebers, gemäß § 10 Abs.1 die Freigabe zu verweigern und/oder Änderungswünsche vorzubringen.

(4) Sollte eine Zahlung ganz oder teilweise länger als 14 Tage in Rückstand kommen, wird die gesamte Restforderung zur Zahlung fällig.

(5) Nachträgliche Änderungen des Auftrags auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich der damit verbundenen Verzögerungen und Mehraufwendungen bei der Auftragsdurchführung werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten alle Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers gegenüber ursprünglichen Vorgaben (z.B. in einem Briefing, Anforderungsprofil, etc.) oder sonstige nachträgliche Änderungen bereits übermittelter Daten auf Veranlassung des Auftraggebers. Skizzen, Entwürfe, Muster, Korrekturabzüge, Pläne, Dokumente, Aufzeichnungen, elektronische Daten und sonstige Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet. Gleiches gilt für Datenübertragungen.

(6) Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden.

(7) Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

(8) Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann die FLH GmbH Vorauszahlung verlangen, noch nicht erbrachte Leistungen zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen der FLH GmbH auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Leistungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.

(9) Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

(10) Sofern im Einzelfall geeignet, bietet die FLH GmbH an, zur Finanzierung bestimmter Leistungen ein Leasingmodell zu wählen. Die FLH GmbH kooperiert insoweit mit der Firma MMV Leasing GmbH, mit der der Auftraggeber einen Leasingvertrag abschließen kann. Es ist allein Angelegenheit des Auftraggebers, ob und inwieweit er von dieser Möglichkeit Gebrauch macht. Der Auftraggeber wird erforderlichenfalls die für eine Finanzierung benötigten Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen. Die der FLH erteilten Aufträge sind unabhängig davon, ob und inwieweit ein Leasingvertrag zwischen Auftraggeber und der MVV Leasing GmbH zustande kommt. Kommt keine Finanzierung über ein Leasingmodell zustande, sind – sofern nicht anders zwischen den Parteien vereinbart – die Zahlungen monatlich gemäß § 7 Abs.2 b zu leisten. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die zur Finanzierung benötigten Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und ggf. am Identifikationsverfahren der MMV Leasing GmbH teilzunehmen.

§ 8 Lieferung / Übermittlung

(1) Die FLH GmbH ist zu Teillieferungen / Teilleistungen berechtigt.

(2) Liefer- bzw. Leistungstermine sind nur gültig, wenn sie von der FLH GmbH ausdrücklich schriftlich oder in Textform bestätigt werden, sofern sich dieser nicht aus dem Einzelauftrag ergibt.

(3) Die Einhaltung verbindlicher Liefer- und Leistungstermine setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers nach § 4 Abs. 1 voraus. Sofern für die Einhaltung von Liefer- bzw. Leistungsterminen und -fristen eine Mitwirkung des Auftraggebers erforderlich ist, verlängert sich die jeweilige Leistungs- oder Lieferzeit um die Zeit, in der der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen ist, insbesondere wenn der Auftraggeber von ihm zu beschaffende Informationen nicht rechtzeitig an die FLH GmbH weitergibt. Ebenso verlängert sich die Leistungs- und Lieferzeit entsprechend bei Verzögerungen infolge von Veränderungen der Anforderungen des Auftraggebers, die nicht nur geringfügigen Umfang haben; dies erfasst auch Verzögerungen für Konvertierungen aufgrund vom Auftraggeber bereitgestellter Materialien und Daten wie Bild-, Ton-, und Textmaterialien bzw. –daten, die nicht in einem gängigen oder verwertbaren Format übergeben wurden.

(4) Beauftragt der Auftraggeber Änderungen oder Erweiterungen, die nicht nur geringfügig sind, so ist die FLH GmbH nicht mehr an vereinbarte Liefer- bzw. Leistungstermine und –fristen gebunden.

(5) Gerät die FLH GmbH in Verzug, so ist zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Sämtliche Erklärungen des Auftraggebers bedürfen der Textform (z.B. per E-Mail).

(6) Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb der FLH GmbH als auch in dem eines Sub-Auftragnehmers –, insbesondere Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Hackerangriffe auf die IT-Infrastruktur, Pandemie sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen den Auftraggeber erst dann zur Kündigung des Vertragsverhältnisses, wenn ihm ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann, andernfalls verlängert sich die vereinbarte Leistungsfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Haftung der FLH GmbH ist in diesem Fall ausgeschlossen.

(7) Der FLH GmbH steht an den vom Auftraggeber gelieferten / bereitgestellten Materialien, Unterlagen, Datensätzen und Datenträgern und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.

(8) Der Auftraggeber führt regelmäßig Datensicherungen und IT-Schutzmaßnahmen nach dem aktuellen Stand der Technik durch. Die FLH GmbH darf davon ausgehen, dass sämtliche Daten, die vom Auftraggeber an die FLH GmbH übermittelt werden, zuvor von ihm anderweitig abgesichert wurden und frei von Viren oder anderer Schadsoftware sind. Die FLH GmbH ist berechtigt, Kopien anzufertigen.

§ 9 Urheberrechtliche Nutzungsrechte

(1) Die FLH GmbH räumt dem Auftraggeber an den Programmen, Apps, Anwendungen sowie an den für den Auftraggeber erstellten Websites ein auf die Laufzeit des Vertrags zeitlich beschränktes einfaches Nutzungsrecht ein. Es ist dem Auftraggeber nicht gestattet, Nutzungsrechte an Dritte zu übertragen. Etwaige Kopien überlassener Software wird der Auftraggeber zum Vertragsende löschen. Eine etwaige Übertragung von Nutzungsrechten auch für die Zeit nach dem Vertragsende kann von den Parteien gesondert vereinbart werden. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass auf eine solche Vereinbarung kein Anspruch besteht.

(2) An für den Auftraggeber hergestellten Fotos, Videos und 3D-Aufnahmen gehen die urheberrechtlichen Nutzungsrechte zum Zeitpunkt der vollständigen vereinbarten Zahlung auf den Auftraggeber über. Während der Dauer des Vertrags erteilt der Auftraggeber der FLH GmbH jedoch eine Rücklizenz in Form eines einfachen Nutzungsrechts, um zu gewährleisten, dass diese ihre vertraglichen Pflichten erfüllen kann.

§ 10 Freigaben durch den Auftraggeber bei werkvertraglichen Leistungen / nachträgliche Änderungen und Rechtsfolgen

(1) Die Ansicht einer durch FLH GmbH auftragsgemäß erstellten Leistung zum Zweck der Freigabe durch den Auftraggeber erfolgt online im Internet. Die Freigabe jeglicher beauftragter und von FLH GmbH erstellter Leistungen gilt als erteilt, soweit der Auftraggeber diese nicht nach deren Übermittlung binnen 14 Tagen online oder in Textform gegenüber FLH GmbH unter Angabe von Änderungswünschen, welche sich im Rahmen des ursprünglich beauftragten Leistungsumfangs befinden, verweigert. Eine Freigabe gilt auch als erteilt, wenn der Auftraggeber die Leistung in der dafür vorgesehenen Umgebung nutzt oder diese Leistungen im Wesentlichen verwendet.

(2) Änderungen der ursprünglich beauftragten Leistungsinhalte stellen einen neuen Auftrag dar und bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von FLH GmbH.

(3) Die bedingungslose Freigabe durch den Auftraggeber schließt alle seine Rechte und Ansprüche im Zusammenhang mit Mängeln aus, die im Zeitpunkt der Freigabe bereits erkennbar waren. Die Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit Mängeln, die im Zeitpunkt der Abnahme nicht erkennbar waren, ist ausgeschlossen, es sei denn, der Auftraggeber informiert die FLH GmbH nach der Entdeckung unverzüglich in Textform über die Mängel.

§ 11 Haftung

(1) FLH GmbH ist zu einer Prüfung der vom Auftraggeber für die Durchführung von Aufträgen übermittelten Informationen, Unterlagen und sonstigen Daten nicht verpflichtet. Der Auftraggeber gewährleistet, dass diese nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen, frei von Rechten Dritter und für die Durchführung der Aufträge durch FLH GmbH geeignet sind.

(2) Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung des Auftrages unter Verwendung der vom Auftraggeber übermittelten Informationen, Unterlagen und sonstigen Daten gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter verletzt werden und stellt FLH GmbH insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei, die gegen die FLH GmbH geltend gemacht werden.

(3) FLH GmbH haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, für den Ersatz von Schäden nur insoweit, als ihr, seinen leitenden Angestellten oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen oder der Schaden auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zurückzuführen ist. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet FLH GmbH nur, soweit es sich um eine den Vertragszweck gefährdende Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. In diesem Fall ist die Haftung auf typische, bei Vertragsabschluss vorhersehbare Schäden, höchstens jedoch auf Schäden bis zu einer Summe von 25.000,- € begrenzt. Soweit der Auftraggeber Kaufmann ist, haftet FLH GmbH für grobes Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung ebenfalls auf typische, bei Vertragsabschluss vorhersehbare Schäden und höchstens auf Schäden bis zu einer Summe von 25.000,- € begrenzt. Eine weitergehende Haftung von FLH GmbH ist ausgeschlossen. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und – beschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.

(4) Die Datenkommunikation über das Internet kann nach derzeitigem Stand der Technik nicht fehlerfrei und / oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Die FLH GmbH haftet insoweit nicht für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der von ihr bereitgestellten Dienste. Für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet die FLH GmbH nur nach Maßgabe dieser Vorschrift und auch nur insoweit, als der Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen des Auftraggebers, insbesondere die tägliche Anfertigung von Sicherungskopien aller Daten und Programme vermeidbar gewesen wäre.

(5) FLH GmbH ist nicht für die Datensicherung etwaiger auf einem externen virtuellen Server gespeicherte Daten verantwortlich. Soweit Daten auf einen virtuellen Server übermittelt werden, stellt der Auftraggeber im eigenen Interesse Sicherungskopien her. Im Fall des Datenverlustes ist der Auftraggeber verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an FLH GmbH zu übermitteln.

(6) FLH GmbH haftet nicht dafür, dass ein externer virtueller Server für einen bestimmten Dienst oder eine bestimmte Software geeignet oder dafür permanent verfügbar ist. Für Störungen innerhalb des Internets haftet FLH GmbH ebenso wenig, wie für alle Schäden, die durch Störungen oder Fehler verursacht werden, die von FLH GmbH nicht zu vertreten sind. FLH GmbH behält sich vor, Inhalte oder Programme des Auftraggebers, die das Regel- betriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen könnten oder die gegen gesetzliche bzw. behördliche Vorschriften verstoßen oder die aus sonstigen Gründen unzulässig oder unzumutbar sind, zu sperren oder deren Betrieb zu unterbinden.

§ 12 Datenschutz und Datensicherheit

(1) Sämtliche vom Auftraggeber mitgeteilten personenbezogenen Daten (z.B. Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Bankverbindung, Kreditkartennummer) wird die FLH GmbH ausschließlich gemäß den Bestimmungen der DSGVO und des BDSG verwenden. Die personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden ausschließlich zur Abwicklung der mit dem Auftraggeber bestehenden Auftragsverhältnisse verwendet. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen der DSGVO und des BDSG gespeichert und im Rahmen der Abwicklung des Auftrages gegebenenfalls an Erfüllungsgehilfen weitergegeben. Darüber hinaus erfolgt die Weitergabe der Daten zum Zweck der Kreditprüfung und Bonitätsüberwachung an Unternehmen, an die Schufa und weitere Wirtschaftsinformationsdienste. Bei der Datenverarbeitung werden die schutzwürdigen Belange des Auftraggebers gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der DSGVO und des BDSG berücksichtigt. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers ist die Erfüllung der vereinbarten Leistungen nach Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO.

(2) Auftraggeber, die im Rahmen Ihrer bestellten Leistungen ein Passwort oder Kontodaten erhalten, haben diese vertraulich zu behandeln. Der Auftraggeber haftet für jeden Missbrauch, der aus einer unberechtigten Verwendung oder aus seiner Preisgabe des Passworts folgt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, FLH GmbH unverzüglich zu informieren, wenn es zu einer missbräuchlichen Nutzung seines Passwortes oder Kontos gekommen ist oder wenn er weiß oder befürchten muss, dass Dritte von seinem Passwort oder anderen Kontodaten Kenntnis erlangt haben.

(3) FLH GmbH weist den Auftraggeber ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach derzeitigem Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Auftraggeber weiß, dass der Provider die auf dem Webserver gespeicherten Inhalte und Daten des Auftraggebers aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann bzw. Dritte unbefugt in die Netzsicherheit eingreifen können oder den Nachrichtenverkehr kontrollieren können. Der Auftraggeber ist deshalb insoweit für die Sicherheit seiner eingespeisten Daten und Inhalte selbst verantwortlich.

§ 13 Periodische Leistungen / Kündigung von Dauerschuldverhältnissen

(1) Verträge über regelmäßig wiederkehrende Leistungen sowie Dauerschuldverhältnisse haben, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, eine Laufzeit von 3 Jahren und können mit einer Frist von 6 Monaten zum jeweiligen Ablauf gekündigt werden. Andernfalls verlängert sich der Vertrag stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr.

(2) Beide Vertragsparteien sind berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund zu kündigen.

(3) Ein wichtiger Grund liegt für die FLH GmbH insbesondere vor, wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen trotz zweimaliger Fristsetzung mit Kündigungsandrohung nicht nachkommt; wenn der Auftraggeber eine ihm obliegende Pflicht schuldhaft in erheblichem Umfang verletzt und, soweit eine Abmahnung erforderlich ist, die Pflichtverletzung trotz Abmahnung nicht unterlässt; oder wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen den Auftraggeber gestellt oder dieses mangels Masse abgelehnt wird.

(4) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(5) Sofern der Vertrag durch FLH vorzeitig außerordentlich wirksam gekündigt wird oder auf Wunsch des Auftraggebers mit Zustimmung der FLH vorzeitig aufgehoben wird, ist FLH berechtigt, vom Auftraggeber eine Schadenspauschale in Höhe von 30% des Nettoauftragswerts, der auf die restliche ursprünglich vereinbarte Laufzeit entfallen wäre, zzgl. anfallender gesetzlicher Mehrwertsteuer zu fordern. Der Schadensersatz kann höher angesetzt werden, wenn FLH einen entsprechend höheren Schaden nachweist.

§ 14 Eigenwerbung / Referenzen

Die FLH GmbH ist berechtigt, die Vertragsbeziehung zum Auftraggeber in dem üblichen Umfang für die Eigenwerbung unentgeltlich zu verwenden, soweit der Auftraggeber dem nicht im Einzelfall schriftlich widerspricht.

§ 15 Sonstige allgemeine Bestimmungen

(1) FLH GmbH behält sich vor, diese AGBs jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Änderungen werden dem Auftraggeber schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht er dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Auftraggeber im Falle der Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen noch gesondert hingewiesen.

(2) Mündliche Vereinbarungen, Ergänzungen und Abänderung der getroffenen Vereinbarung einschließlich dieser AGBs bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Vereinbarung, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufzuheben.

(3) Erfüllungsort und Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten ist München, wenn der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat.

B. Besondere Bestimmungen für einzelne Leistungen

Abhängig vom Inhalt des von der FLH GmbH angenommenen Einzelauftrags gelten ergänzend die nachfolgend aufgeführten besonderen Bestimmungen für einzelne Leistungen:

§ 16 Entwicklung und Design von Wordpress-Websites / Domains und E-Mail-Dienste

(1) Die Website setzt sich je nach gebuchtem Web-Paket aus einer oder mehreren Webseiten (html- oder sonstige Datei) zusammen. In den Programmcode der Webseiten werden neben Text weitere Elemente wie Bild-, Ton- oder Videodateien oder interaktive Programmcodes in anderen Programmiersprachen eingebunden.

(2) Die FLH GmbH erstellt zunächst einen Prototypen der Website. Dieser Prototyp hat den beauftragten Seitenaufbau (Optik und inhaltliche Elemente), die Struktur und – mit Ausnahme des Web-Pakets BASIC – die Navigation einzelner Webseiten sowie ihre Verknüpfung untereinander. Konkrete Inhalte können mit Blindtext und Platzhaltern angedeutet werden.

(3) Sobald ein Prototyp der Website von der FLH GmbH fertiggestellt ist, wird an den Auftraggeber per E-Mail ein Link versandt, unter dem die Website abgerufen und geprüft werden kann. Es gilt dann der Freigabeprozess nach § 10.

(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, der FLH GmbH alle für die Entwicklung und das Design der Websites erforderlichen Inhalte (Texte, Bilder, Grafiken, Logos und sonstige gewünschte Inhalte wie z.B. Audio- und Videodateien) zur Verfügung zu stellen und erforderlichenfalls die dafür notwendigen Rechte zu erwerben, sofern nicht ausdrücklich im Einzelauftrag abweichend geregelt. Die FLH GmbH kann insoweit keinerlei Haftung übernehmen.

(5) Der Auftraggeber wird die FLH GmbH an geeigneter Stelle, z.B. im Impressum oder bei den Bildnachweisen mit einem Copyright-Hinweis wie „© 2022 FLH GmbH“ benennen. Die FLH GmbH ist zudem berechtigt, ein eigenes Logo an geeigneter Stelle auf der Website einzubinden und die für den Auftraggeber erbrachten Leistungen für Referenz-, Demonstrations- oder sonstige Werbezwecke unter Nennung der Website zu verwenden.

(6) Abhängig vom erteilten Einzelauftrag lizenziert die FLH GmbH im Namen des Auftraggebers für die Website geeignete Stockbilder. Art und Umfang der eingeräumten Rechte ergeben sich aus den jeweiligen Lizenzbedingungen der Anbieter, die dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. Die FLH GmbH kann keine Haftung übernehmen, dass die lizenzierten Bilder frei von Rechten Dritter sind. Der Auftraggeber ist allein dafür verantwortlich, dass die Bilder gemäß den Lizenzbestimmungen des Anbieters auf der Website mit den erforderlichen Lizenzangaben benutzt werden.

(7) Soweit zum Gegenstand des Auftrags auch die Erstellung eines Impressums und / oder einer Datenschutzerklärung gehört, so werden lediglich standardisierte Texte zur Verfügung gestellt. Die FLH GmbH ist nicht befugt, Rechtsdienstleistungen zu erbringen, insbesondere rechtlich im Einzelfall zu beraten. Die FLH GmbH kann daher keinerlei Haftung dafür übernehmen, dass das Impressum und / oder die Datenschutzerklärung den rechtlichen Anforderungen des Auftraggebers im Einzelfall entsprechen.

(8) Abhängig vom erteilten Einzelauftrag übernimmt die FLH GmbH die Beschaffung der Internet-Domain(s), unter der die vertragsgegenständliche Website abrufbar gemacht werden soll. Die FLH GmbH übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit einer vom Auftraggeber gewünschten Domain oder für die Nichtverletzung fremder Rechte (z.B. Namens- Marken- oder Titelrechte) durch die Registrierung der gewünschten Domain(s) zugunsten des Auftraggebers. Falls die gewünschte(n) Domain(s) nicht verfügbar sind, wird der Auftraggeber Alternativen benennen oder selbst die Beschaffung übernehmen.

(9) Sofern die FLH GmbH die Beschaffung der Domain(s) übernimmt, werden diese auf den Namen und für Rechnung des Auftraggebers registriert. Die FLH GmbH wird als administrativen Kontakt (Admin-C) eine geeignete Person benennen. Sämtliche an der Domain erworbenen Rechte und Namensrechte liegen beim Auftraggeber.

(10) Für die Aufrechterhaltung der Domain(s) und für die Zahlung der dafür erforderlichen Gebühren eines Providers ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Insoweit kann die FLH GmbH keinerlei Haftung übernehmen.

(11) Sofern vom Umfang des erteilten Einzelauftrags erfasst, stellt die FLH GmbH dem Auftraggeber unter seiner von der FLH GmbH bereitgestellten Domain bis zu 5 (fünf) E-Mail-Adressen (POP3 und IMAP) kostenlos zur Verfügung. Jede weitere E-Mail-Adresse wird mit 1,- € netto pro Monat berechnet. Die Speichergröße der jeweiligen E-Mail-Adressen ist standardmäßig auf 1 GB (Gigabyte) pro E-Mail-Postfach begrenzt. Dieser kann auf Anfrage kostenlos auf 2 GB erhöht werden. Jeder weitere Gigabyte-Speicher wird dem Auftraggeber pro Monat mit 0,50 € netto berechnet. Die maximale Speichergröße pro E-Mail-Postfach beträgt 15 GB. Die FLH GmbH bietet keinen Archivierungsservice der E-Mail-Postfächer an. Es obliegt dem Auftraggeber, dies ggfls. bei anderen geeigneten Dienstleistern zu beauftragen. Die FLH GmbH wirkt bei einem etwaigen Umzug der E-Mail-Postfächer zu einem anderen Provider ohne Zusatzkosten mit. Die FLH GmbH übernimmt jedoch keinerlei Haftung im Fall eines Datenverlusts. Dem Auftraggeber ist es untersagt, die E-Mail-Postfächer für Spam-Zwecke zu verwenden. Darunter fällt insbesondere der unzulässige Versand von E-Mails an Dritte für Werbezwecke. Dem Auftraggeber ist es ferner untersagt, bei der Versendung von E-Mails falsche Absenderangaben zu verwenden oder über die Identität des Absenders zu täuschen. Beim Versand der E-Mails für geschäftliche Zwecke trägt der Auftraggeber Sorge, dass die dafür erforderlichen gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Die FLH GmbH behält sich vor, die betreffenden E-Mail-Postfächer bei wiederholtem Verstoß des Auftraggebers gegen diese Verpflichtungen vorübergehend zu sperren.

(12) Sofern vom Umfang des erteilten Einzelauftrags erfasst, wird die FLH GmbH die erstellte Website in die einschlägigen Suchmaschinen (Google, Bing, Yahoo) eintragen und im Rahmen des rechtlich Zulässigen auf Auffindbarkeit hin optimieren (Suchmaschinenoptimierung).

(13) Abhängig vom erteilten Einzelauftrag übernimmt die FLH GmbH für den Auftraggeber die Content-Pflege der jeweiligen Website. Dies beinhaltet, dass die FLH GmbH auf konkrete Weisung des Auftraggebers inhaltliche Änderungen am Text- und Bildmaterial und sonstige gestalterische Änderungen vornimmt. Die Änderungen werden von der FLH GmbH per E-Mail-Link zur Prüfung bereitgestellt. Es gilt dann der Freigabeprozess nach § 10, wobei eine kürzere Frist für die Freigabe bestimmt werden kann. Erst nach Freigabe werden die Änderungen online freigeschaltet. Dies gilt nicht für unwesentliche Änderungen, die keiner Freigabe bedürfen. Für die Rechtmäßigkeit der Änderungen, insbesondere für die Freiheit von Rechten Dritter, ist der Auftraggeber allein verantwortlich.

§ 17 Datenhosting

(1) Soweit dies im Einzelauftrag vereinbart ist, betreibt die FLH GmbH für den Auftraggeber die Betreuung der Websites und weiterer damit verbundener Datenbestände während der vereinbarten Vertragslaufzeit entweder in einem hauseigenen Rechenzentrum (Hosting) oder im Rechenzentrum eines spezialisierten Hosting-Dienstleisters nach eigenem freien Ermessen und übernimmt das Vorhalten, die Bereitstellung und Sicherung der mit den Websites verbundenen Datenbankinhalte. Die für die Nutzung erforderliche Rechnerleistung sowie der notwendige Speicherplatz für die Daten werden von der FLH GmbH bereitgehalten. Der dem Auftraggeber zugewiesene Systembereich ist gegen den Zugriff Dritter geschützt. Die FLH GmbH erbringt die vorgenannten Leistungen mit einer Gesamtverfügbarkeit von 99%. Etwaige Wartungs- und Unterbrechungszeiten werden dem Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt und soweit möglich in die Nachtzeiten (MEZ) und am Wochenende gelegt.

(2) Für die Beschaffenheit der erforderlichen Hard- und Softwareumgebung auf Seiten des Auftraggebers sowie für die Datenverbindung zwischen Auftraggeber und der FLH GmbH ist die FLH GmbH nicht verantwortlich.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von der FLH GmbH zur Verfügung gestellten Zugangsdaten streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Der Auftraggeber wird dazu entsprechende Sicherungsmaßnahmen einrichten, u.a. seine Mitarbeiter zu einer entsprechenden Vertraulichkeit anhalten.

(4) Nach Vertragsbeendigung wird die FLH GmbH alle gehosteten Bild- und Textdaten löschen, soweit nicht im Einzelfall dazu eine Sonderregelung getroffen wurde. Soweit der Auftraggeber die Herausgabe der gehosteten Daten auf einem Datenträger oder im Wege der Datenfern-übertragung wünscht, muss er dies der FLH GmbH vor Vertragsbeendigung schriftlich mitteilen und eine Kostendeckungszusage erklären. Die FLH GmbH ist berechtigt, für die Übermittlung der Daten eine angemessene Aufwandsentschädigung zu verlangen.

§ 18 Social-Media-Betreuung

(1) Abhängig vom erteilten Einzelauftrag übernimmt die FLH GmbH für den Auftraggeber die Einrichtung und Pflege von Online-Auftritten in sozialen Netzwerken wie z.B. Facebook, Instagram, LinkedIn u.a. Je nach Paket umfasst die Social-Media-Betreuung Beratungs- und Schulungsleistungen im Hinblick auf die für den Auftraggeber geeignete Auswahl und Nutzung der einzelnen Netzwerke sowie ein regelmäßiges Monitoring und Reporting. Die FLH GmbH handelt als Vertreter im Namen und für Rechnung der Auftraggeber. Die Registrierung erfolgt im Namen der Auftraggeber. Die Einhaltung der Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen der Anbieter der jeweiligen Netzwerke liegt im Verantwortungsbereich der Auftraggeber.

(2) Die Leistungen der FLH GmbH umfassen, je nach Paket, auch die Content-Pflege der jeweiligen Accounts nach Abstimmung und Freigabe durch den Auftraggeber. Die jeweiligen Beiträge („Posts“) werden von dem Auftraggeber vor Veröffentlichung freigegeben. Es gilt dann der Freigabeprozess nach § 10, wobei eine kürzere Frist für die Freigabe bestimmt werden kann. In eilbedürftigen Fällen kann auch eine vorherige Veröffentlichung erfolgen, die der nachträglichen Genehmigung bedarf. Diese gilt als erteilt, wenn innerhalb einer dem Auftraggeber dafür gesetzten Frist kein Widerspruch erfolgt.

(3) Für sämtlichen Content einschließlich der Posts und anderem Text-, Bild-, Audio- und Videomaterial, die von der FLH GmbH im Auftrag des Auftraggebers in den jeweiligen Social-Media-Accounts nach Freigabe veröffentlicht werden, ist ausschließlich der Auftraggeber rechtlich verantwortlich. Er übernimmt insbesondere die alleinige Verantwortung dafür, dass der Content keine gesetzlichen Vorschriften und auch keine Rechte Dritter verletzt.

§ 19 Eintrag in Onlineverzeichnisse und Suchmaschinenanpassungen

(1) Abhängig vom erteilten Einzelauftrag übernimmt die FLH GmbH für den Auftraggeber die Eintragung der Kontakt- und Profildaten der Auftraggeber in für ihn jeweils geeignete Online-Branchenregister und Suchportale (sog. „Regio-Listing“). Ein Anspruch auf Vollständigkeit besteht nicht. Bezüglich Auswahl der Anbieter und Portale werden sich die Parteien abstimmen. Soweit mit der Eintragung Kosten verbunden sein sollten, werden diese von der FLH GmbH vorab mitgeteilt und freigegeben. Die Beantragung der Registrierung erfolgt durch die FLH GmbH im Namen und ggfls. für Rechnung der Auftraggeber.

(2) Sofern möglich, werden die Auftraggeber mit einem Profil, das Text- und Bilddaten enthalten kann, in dem jeweiligen Portal vorgestellt. Dazu wird die FLH GmbH jeweils Vorschläge unterbreiten, die vom Auftraggeber freigegeben werden. Es gilt dann der Freigabeprozess nach § 10, wobei eine kürzere Frist für die Freigabe bestimmt werden kann. Erst nach Freigabe werden die Einträge von der FLH GmbH zur Veröffentlichung bereitgestellt. Sofern im Einzelauftrag vorgesehen, wird auch die weitere Pflege der Online-Einträge (Veranlassung der Löschung von Fehlern, Doppeleinträge, Aktualisierungen etc.) übernommen.

(3) Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die von ihm für die Einträge zur Verfügung gestellten Kontakt- und Profildaten sowie sonstiges Text- und Bildmaterial korrekt sind, keine gesetzlichen Vorschriften verletzen und frei von Rechten Dritter sind.

(4) Sofern im Einzelauftrag vorgesehen, übernimmt die FLH GmbH Anpassungen für eine bessere Auffindbarkeit der einzelnen Einträge in den einschlägigen Suchmaschinen wie Google, Bing oder Yahoo. Diese Anpassungen werden durch geeignete Content-Platzierung, z.B. durch bestimmte Suchbegriffe (Keywords), Verlinkungen und / oder technische Maßnahmen im Rahmen des rechtlich Zulässigen vorgenommen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Auffindbarkeit in Suchmaschinen oder Erfolgsquote, etwa gemessen an Klickzahlen etc., besteht nicht.

§ 20 Erstellung von Print- und Online-Broschüren

(1) Soweit im Einzelauftrag vereinbart, erstellt die FLH GmbH für den Auftraggeber für Präsentationszwecke Print- und Online-Broschüren (PDF-Format). Der Auftraggeber stellt der FLH GmbH die dafür erforderlichen Informationen, Unterlagen und sonstigen Daten zur Verfügung. Etwaige Rechte sind vom Auftraggeber zu verschaffen. Sofern beauftragt, beschafft die FLH GmbH die erforderlichen Rechte, insbesondere Bildrechte durch die Lizenzierung von Stockbildern. Für die Bereitstellung von Inhalten durch den Auftraggeber und für die Übertragung von Rechten nach Fertigstellung und Zahlung der vereinbarten Vergütung gelten die Regelungen des § 16 (Erstellung und Design von Websites) entsprechend.

(2) Kosten für Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten werden separat ausgewiesen.

(3) Vor Fertigstellung bzw. Drucklegung werden die Inhalte vom Auftraggeber freigegeben. Die FLH GmbH haftet nicht für freigegebene Inhalte. Der Auftraggeber stellt die FLH GmbH insoweit von sämtlichen Ansprüchen frei, die wegen einer Verletzung gegen gesetzliche Vorschriften oder von Rechten Dritter gegen die FLH GmbH geltend gemacht werden, einschließlich der Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.

(4) Nachträgliche Änderungen gelten als neuer Auftrag und werden gesondert berechnet. Sofern beauftragt, übernimmt die FLH GmbH die Aktualisierung und Content-Pflege der Broschüren gegen gesonderte Vergütung.

§ 21 Erstellung von Fotografien, Videos und 3D-Produktionen

(1) Werden Fotoshootings, die Produktion von Videos oder 3D-Produktionen beauftragt, wird ein Termin mit dem Auftraggeber vereinbart und geeignete Fotografen oder andere Fachleute für die Aufnahmen für den vereinbarten Zeitraum gebucht.

(2) Wird der vereinbarte Termin vom Auftraggeber aus von ihm vertretbaren Gründen verschoben, werden folgende pauschale Kosten fällig:

  • bis 7 Tage vor dem Termin: kostenlos
  • bis 72 Stunden vor dem Termin: 100,- € zzgl. MwSt.
  • bis 48 Stunden vor dem Termin: 200,- € zzgl. MwSt.
  • bis 24 Stunden vor dem Termin: 300,- € zzgl. MwSt.

Es bleibt dem Auftraggeber das Recht vorbehalten, einen geringeren, durch die Verschiebung des Termins entstandenen Mehraufwand nachzuweisen. Wird der vereinbarte Termin vom Auftraggeber aus von ihm vertretbaren Gründen abgesagt, werden ihm die dadurch entstanden Mehraufwendungen berechnet. Als „abgesagt" gilt auch ein Termin, der kurzfristig, also weniger als 24 Stunden vor dem Termin verschoben werden soll.

(3) Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung gehen sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Fotografien, Videos oder 3D-Produktionen inhaltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkt auf den Auftraggeber über.

(4) Sofern im Einzelauftrag vereinbart, wird von der FLH GmbH GEMA-freie musikalische Untermalung lizenziert.

§ 22 FLH Fachkräftefinder

(1) Abhängig vom erteilten Einzelauftrag übernimmt die FLH GmbH für den Auftraggeber die Personalsuche in den sozialen Netzwerken wie z.B. Facebook, Instagram, LinkedIn u.a. Je nach Paket umfasst das Produkt die Erstellung von Stellenanzeigen, Programmierung eines digitalen Funnels, Konzeption und Ausführung von Werbe-Kampagne in den sozialen Medien sowie die Vorqualifizierung und Weiterleitung der eingegangenen Bewerbungen an Auftraggeber. Die FLH GmbH handelt als Vertreter im Namen und für Rechnung der Auftraggeber. Die Registrierung erfolgt im Namen der Auftraggeber. Die Einhaltung der Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen der Anbieter der jeweiligen Netzwerke liegt im Verantwortungsbereich der Auftraggeber.

(2) Die Leistungen der FLH GmbH umfassen, je nach Paket, auch die Veröffentlichung der Stellenanzeigen nach Abstimmung und Freigabe durch den Auftraggeber. Die jeweiligen Stellenanzeigen („Posts") werden von dem Auftraggeber vor Veröffentlichung freigegeben. Es gilt dann der Freigabeprozess nach § 10, wobei eine kürzere Frist für die Freigabe bestimmt werden kann. In eilbedürftigen Fällen kann auch eine vorherige Veröffentlichung erfolgen, die der nachträglichen Genehmigung bedarf. Diese gilt als erteilt, wenn innerhalb einer dem Auftraggeber dafür gesetzten Frist kein Widerspruch erfolgt.

(3) Für sämtlichen Content einschließlich der Posts und anderem Text-, Bild-, Audio- und Videomaterial, die von der FLH GmbH im Auftrag des Auftraggebers in den jeweiligen Social-Media-Accounts nach Freigabe veröffentlicht werden, ist ausschließlich der Auftraggeber rechtlich verantwortlich. Er übernimmt insbesondere die alleinige Verantwortung dafür, dass der Content keine gesetzlichen Vorschriften und auch keine Rechte Dritter verletzt.

(4) FLH kann das vom Auftraggeber freigegebenen Budget für die Veröffentlichung der Stellenanzeige eigenverantwortlich und nach eigenem Ermessen verwalten. Außerdem entscheidet FLH über die Art, Dauer sowie Strategie der Kampagnen.

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